Eigenschaften Gehörschutz

Lautstärkerichtlinien

Als eines unserer fünf Sinne, ist das Gehör besonders schutzbedürftig. Ist der Gehörsinn ein Mal unwiderruflich geschädigt, leidet darunter nicht nur die Fähigkeit mit anderen vernünftig zu kommunizieren. Gefahrenerkennung und Orientierung sind dann ebenfalls beeinträchtigt. Deshalb gibt es verschiedene Richtlinien im Arbeitsschutz, die den Gehörschutz regeln und jedem zu Gute kommen sollen, der an seinem Arbeitsplatz regelmäßig einer zu hohen Lautstärke oder einem zu starken Lärmpegel ausgesetzt ist.
Doch wie sehen diese Richtlinien aus?

Kurz gesagt: Verpflichtend wird Gehörschutz am Arbeitsplatz, sobald 2 Werte überschritten werden: Der Tageslärmexpositionspegel und der Spitzenschalldruckpegel. Dies kann entweder getrennt oder gemeinsam geschehen.

Der Tageslärmexpositionspegel beschreibt die Lautstärkebelastung, der eine Person kontinuierlich über den Tag ausgesetzt ist. Wird hier ein Wert von 80 Dezibel überschritten, wird Gehörschutz verpflichtend und eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung sollte durchgeführt werden. Der Spitzenschalldruckpegel hingegen beschäftigt sich mit besonders lauten, kurzfristigen Schallimpulsen. Der Grenzwert liegt hier bei 137 Dezibel.

Um zu veranschaulichen, was in etwa diese Dezibel-Angaben bedeuten, hier eine kleine Auflistung:
– Hauptverkehrsstraße: ca. 85 Dezibel
– Rasenmäher: ca. 85 – 90 Dezibel
– Presslufthammer: ca. 90 – 100 Dezibel
– Kettensäge: ca. 110 Dezibel
– Bass in der Disco: ca. 120 Dezibel → Überschreitung der Schmerzschwelle
– Düsenflugzeug: 130 Dezibel

Diese Auflistung macht schon deutlich, dass Gehörschutz viel häufiger eingesetzt werden sollte, als man selbst annehmen mag.

Wie aber werden Tageslärmexposition und Spitzenschalldruck gemessen?
Übernehmen muss die Messung immer eine Fachkraft. Dieser ist entweder Betriebsarzt oder zertifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Messung kann ortsbezogen oder personengebunden durchgeführt werden. Das heißt:

Je nachdem wie der Berufsalltag aussieht, wird die Lärmbelastung entweder mit einem Mikrofon an Ort und Stelle gemessen, oder aber ein Lärmdosimeter wird über mehrere Tage von einer Person getragen und die Lärmbelastung darüber aufgezeichnet. Welche Methode angewandt wird, entscheidet die durchführende Fachkraft.

Die Messung ist allerdings nicht alles. Sind die Werte ermittelt, geht es darum zu entscheiden, welche Form des Gehörschutzes angebracht ist. Reichen Ohrstopfen bzw. Ohrstöpsel oder sollte ein Kapselgehörschutz getragen werden? Ebenso können Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Das kann bedeuten, laute Verfahrensweisen durch lärmarme zu ersetzen, beispielsweise durch Verhaltensänderungen der Mitarbeiter oder durch Lärmschutzmaßnahmen des Arbeitgebers.

In jedem Fall sollte Gehörschutz nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Deshalb ist er ein wichtiger und ernst zu nehmender Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung. Auch wenn das Tragen von Gehörschutz unbequem sein kann: lieber in guten Gehörschutz investieren, als langfristig ohne Gehör auskommen zu müssen.

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