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Arbeitsschutzgerechte Unternehmensorganisation

Arbeitsschutzgerechte Unternehmensorganisation

Die arbeitsschutzgerechte Unternehmensorganisation gewinnt immer mehr an Bedeutung in der heutigen Arbeitswelt. Ein umfassendes Konzept zum Arbeitsschutz trägt dazu bei, Unfälle und Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz zu vermeiden oder zu minimieren. Eine arbeitsschutzgerechte Unternehmensorganisation umfasst dabei alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehört nicht nur die Bereitstellung geeigneter Arbeitsausrüstung und Schutzkleidung, sondern auch die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einrichtung einer sicheren Arbeitsumgebung. Eine arbeitsschutzgerechte Unternehmensorganisation trägt somit maßgeblich zur Steigerung der Arbeitsqualität und Motivation der Beschäftigten bei, was sich wiederum positiv auf die Produktivität des Unternehmens auswirkt.

Regelwerke und Vorschriften nach Maß

Der Arbeitsschutz bezieht sich auf alle Maßnahmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefahren und Gesundheitsschäden bei der Arbeit schützen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in Deutschland die Aufgabe, den Arbeitsschutz zu gewährleisten und zu fördern. Die DGUV gibt dabei verschiedene Richtlinien und Vorschriften vor, die dazu dienen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren. Um solche Regelwerke zu entwickeln, führt die DGUV zunächst eine umfangreiche Analyse der betreffenden Branche oder Arbeitsumgebung durch. Dafür werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel die Art der Tätigkeiten, die Ausrüstung und Materialien, die Umgebungsbedingungen sowie der Brandschutz, die möglichen Risiken und Gefahren sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf Basis dieser Analyse entwickelt die DGUV dann Vorschriften und Regelwerke, die alle relevanten Aspekte abdecken und gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse der betreffenden Branche oder Arbeitsumgebung zugeschnitten sind. Hierbei orientiert sich die DGUV auch an nationalen und internationalen Standards und Empfehlungen. Die entwickelten Vorschriften und Regelwerke werden regelmäßig überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand der Technik und Wissenschaft sind und den aktuellen Anforderungen und Herausforderungen gerecht werden.

Zu den grundlegenden Vorschriften der DGUV gehören die Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Diese regeln spezifische Sicherheitsanforderungen für verschiedene Branchen und Tätigkeiten und sind verbindlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch die Arbeitsschutzgesetze und die Arbeitsstättenverordnung sind wichtige Grundlagen des Arbeitsschutzes in Deutschland.
Die DGUV unterstützt Unternehmen dabei, ihre Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen, indem sie Schulungen, Beratungen und Informationen anbietet. Ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber durchgeführt werden muss. Dabei werden mögliche Risiken am Arbeitsplatz ermittelt und Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Risiken festgelegt. Zu den möglichen Gefahren am Arbeitsplatz gehören beispielsweise Unfälle, Lärmbelastung, Belastungen durch schwere körperliche Arbeit oder Gefahren durch Chemikalien und Strahlung. Daneben müssen in allen Bereichen des Unternehmens frei zugängliche Rettungs- und Fluchtwege mit passender Beschilderung vorhanden sein. In einigen Branchen ist eine adäquate Berufskleidung oder Sicherheitsausstattung vorgeschrieben. In größeren oder arbeitsschutztechnisch besonders anspruchsvollen Firmen kann es sinnvoll sein, eine spezielle Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch Sicherheitsfachkraft genannt) einzustellen, um die Vorgaben gemäß der DGUV umzusetzen: Erfüllung gesetzlicher Vorschriften: Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für ihre Mitarbeiter zu sorgen. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist speziell dafür ausgebildet, diese gesetzlichen Vorschriften und die Vorgaben der DGUV umzusetzen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.

Schutz der Mitarbeiter: Durch die Umsetzung der Vorgaben der DGUV können Arbeitsrisiken minimiert werden. Eine Sicherheitsfachkraft kann mit ihrer Fachkunde dazu beitragen, dass Maßnahmen zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ergriffen werden, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu schützen. Kostenersparnis: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können erhebliche Kosten für Unternehmen verursachen, beispielsweise durch Krankheitsausfälle, Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten von Materialien und Ausrüstung oder durch Schadensersatzansprüche. Eine ausgebildete Fachkraft kann dazu beitragen, solche Kosten zu vermeiden, indem sie potenzielle Risiken frühzeitig erkennt und geeignete Maßnahmen ergreift. Kompetenzgewinn: Eine spezialisierte Fachkraft für Sicherheit am Arbeitsplatz bringt Fachwissen und Erfahrung mit, um die Umsetzung der DGUV-Regelwerke kontinuierlich zu verbessern. Das Unternehmen kann von diesem Know-how profitieren und die Mitarbeiter können durch Schulungen und Beratungen der Fachkraft für Arbeitsschutz im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geschult werden. Insgesamt kann eine Fachkraft für Arbeitsschutz dazu beitragen, dass Unternehmen die Vorgaben des Gesetzgebers und der DGUV umsetzen und somit für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für ihre Mitarbeiter sorgen.

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