Schutz am Arbeitsplatz, Tipps zum Arbeitsschutz

Arbeitsschutz: Was Unternehmen beachten müssen

Arbeitsschutz Was Unternehmen beachten müssen

Arbeitsschutz in Deutschland – ein Überblick

In Deutschland gibt es ein gesetzlich verankertes System für den Arbeitsschutz, das Unternehmen dazu verpflichtet, bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsstandards einzuhalten. Dieses System basiert auf dem so genannten Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV). Die Grundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland ist somit gesetzlich verankert und Unternehmen müssen sich an die vorgeschriebenen Standards halten. Auf europäischer Ebene ist der Arbeitsschutz durch die Richtlinie 89/391/EWG geregelt, die auch als “Framework Directive” bezeichnet wird. Diese Richtline legt die allgemeinen Ziele und Prinzipien des Arbeitsschutzes fest und stellt sicher, dass in allen Mitgliedstaaten der EU ein hoher Schutzniveau für die Beschäftigten gewährleistet ist. Auf nationaler Ebene ist der Arbeitsschutz in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) geregelt. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die allgemeinen Ziele und Prinzipien des Arbeitsschutzes in Deutschland. Es enthält Vorschriften zur Organisation des Arbeitsschutzes, zur Rolle der Betriebsräte, zur Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsstandards sowie zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Die Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) enthält technische Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor Unfällen, Berufskrankheiten und anderen Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. In Deutschland ist der Arbeitsschutz durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) geregelt.

Die Pflichten der Unternehmen

Die Unternehmen sind dafür verantwortlich, dass die Arbeitnehmer unter sicheren und gesundheitlich unbedenklichen Bedingungen arbeiten können. Dafür müssen die Arbeitgeber einige Pflichten erfüllen. Sie müssen zum Beispiel einen Arbeitsschutzbeauftragten benennen. Darüber hinaus müssen sie ein Sicherheitskonzept erstellen und regelmäßig Schulungen durchführen. Auch die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung ist eine Pflicht der Unternehmen.

Die Unternehmen haben eine Vielzahl von Pflichten, wenn es um den Arbeitsschutz geht. So müssen sie beispielsweise ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld schaffen, die Mitarbeiter über die Gefahren informieren und ihnen die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Verfügung stellen. Auch regelmäßige Schulungen und Unterweisungen zum Thema Arbeitsschutz sind wichtig, damit die Mitarbeiter wissen, worauf sie achten müssen.

Die Rechte der Beschäftigten

Beschäftigte haben ein Recht auf sichere und gesundheitsschutzkonforme Arbeitsbedingungen. Dies ergibt sich aus dem allgemeinen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Zudem haben sie ein Recht auf Information, Beratung und Schulung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Er muss Maßnahmen ergreifen, um Unfälle, Gesundheitsschäden und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden oder zumindest deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Die Rechte der Beschäftigten im Überblick: – Recht auf sichere und gesundheitsschutzkonforme Arbeitsbedingungen – Recht auf Information durch den Arbeitgeber – Recht auf Beratung durch den Arbeitgeber – Recht auf Schulung durch den Arbeitgeber

Die Beschäftigten in Deutschland haben einige Rechte, die ihnen durch Gesetz und Verordnungen zustehen. Dazu gehören unter anderem das Recht auf:

  • Informations- und Beratungsangebote des Arbeitgebers zum Thema Arbeitsschutz
  • Unterweisungen und Schulungen zum Arbeitsschutz
  • Einbeziehung in die Gestaltung der Arbeitsbedingungen
  • Gefahrenerkennung und -beurteilung sowie Förderung der Selbstkontrolle
  • angemessene persönliche Schutzausrüstung

Betriebsanweisungen und Sicherheitshinweise Die Einhaltung dieser Rechte ist Voraussetzung für einen effektiven Arbeitsschutz.

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